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Allgemeine Geschäftsbedingungen für LevantiqOne

Self Service mit Nutzungsbedingungen und Auftragsbearbeitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Nutzungsvertrag über das Self-Service-Angebot LevantiqOne zwischen der Levantiq AG, Feldpark 17, 6300 Zug (nachfolgend «Levantiq»), und der Kundin bzw. dem Kunden gemäss den im Online-Onboarding erfassten Angaben (nachfolgend «Kunde»).

Der Nutzungsvertrag kommt zustande, indem der Kunde im Onboarding-Prozess die entsprechende Checkbox aktiviert. Damit akzeptiert er diese AGB einschliesslich Anhang 1 (Auftragsbearbeitung) sowie die publizierte Preisliste. Levantiq zeichnet die akzeptierte Version und den Zeitpunkt der Zustimmung auf; die akzeptierten Vertragsbedingungen sind jederzeit in der App als PDF abrufbar.

Die separate Datenschutzerklärung informiert über die Bearbeitung von Personendaten durch Levantiq als Verantwortliche. Sie ersetzt die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung in Anhang 1 nicht.

1 Gegenstand

Levantiq stellt dem Kunden die Plattform LevantiqOne als Online-Dienst zur Verfügung. LevantiqOne umfasst die App (Dashboard und Kontrollturm, CRM, Projektmanagement, KI-Agenten, Transkribierung) sowie den Connector mit Standard-Anbindungen an gängige Systeme. Aktiviert der Kunde Anbindungen an Drittsysteme, können Daten an diese Drittsysteme übermittelt werden; die Bearbeitung im Drittsystem untersteht nicht diesem Vertrag, massgebend sind die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Levi Work ermöglicht darüber hinaus auf Nutzerauftrag Aktionen im Internet, etwa die Kommunikation mit Dritten und die Durchführung von Bestellvorgängen. Der Umfang richtet sich nach den verfügbaren Funktionen und den erteilten Aufträgen und Freigaben.

2 Geltungsbereich

Das Self-Service-Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen sowie an Selbständigerwerbende und andere Personen, die LevantiqOne im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nutzen. Der Kunde bestätigt dies mit der Registrierung.

Das Self-Service-Angebot ist keine berufsgeheimniskonforme Lösung. Für Kundinnen und Kunden, die einem gesetzlichen Berufsgeheimnis (namentlich Art. 321 StGB) unterstehen, gilt das separate Angebot mit Nutzungsvertrag und Zusatzvereinbarung Berufsgeheimnis; die Bearbeitung entsprechend geschützter Geheimnisse über das Self-Service-Angebot ist nicht vorgesehen.

3 Konto

Der Kunde macht bei der Registrierung korrekte und vollständige Angaben und hält sie aktuell. Zugangsdaten sind geheim zu halten; Handlungen, die über das Konto des Kunden bzw. dessen Nutzerkonten vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet. Ein Verdacht auf unbefugte Nutzung ist Levantiq umgehend zu melden.

4 Leistungsumfang

Im Abonnement enthalten sind: Zugang für die Anzahl Nutzerinnen und Nutzer gemäss Bestellung bzw. aktueller Konfiguration im Konto, Betrieb und Wartung, laufende Updates, Standard-Anbindungen sowie Support gemäss Ziffer 8.

5 Hosting und KI Verarbeitung

Die Applikation, Datenbank, Dateien und Sicherungskopien von LevantiqOne werden vollständig bei Infomaniak in Rechenzentren in der Schweiz betrieben bzw. gespeichert. Im Abonnement «Cloud · Basic» erfolgt die LLM-Verarbeitung über OpenRouter und Microsoft Azure innerhalb der Europäischen Union. Im Abonnement «Cloud · 100% Swiss» erfolgt auch die LLM-Verarbeitung bei Infomaniak in der Schweiz.

Für beide Abonnemente gilt auf Ebene der eingesetzten LLM-Dienste Zero Data Retention: Ein- und Ausgaben werden dort nicht über die Leistungserbringung hinaus gespeichert. Die Anbieter sind vertraglich verpflichtet, diese Daten weder zum Training von KI-Modellen noch für andere eigene Zwecke zu verwenden. Davon zu unterscheiden ist die Speicherung in LevantiqOne: Eingaben und Ergebnisse werden als Kundendaten im System bei Infomaniak gespeichert und unterliegen den vereinbarten Löschfristen.

Die eingesetzten Anbieter und Bearbeitungsstaaten werden in der Anbieterliste ausgewiesen. Einzelheiten zur Auftragsbearbeitung regelt Anhang 1.

6 Preise und Abrechnung

6.1 Fixgebühr

Die monatliche Fixgebühr richtet sich nach der bei Vertragsschluss akzeptierten, online publizierten Preisliste. Sie wird monatlich im Voraus über das im Onboarding hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Änderungen der Nutzerzahl werden ab dem Folgemonat berücksichtigt. Preisanpassungen richten sich nach Ziffer 13.

6.2 KI-Nutzung und Fair Use

Die Nutzung der KI-Funktionen (Inferenz-/Token-Kosten der eingesetzten Modelle) ist im Rahmen der online publizierten Fair-Use-Limiten im Preis enthalten. Bei Überschreitung der Limiten kann Levantiq die KI-Funktionen bis zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode drosseln. Eine Weiterverrechnung effektiv entstandener Zusatzkosten erfolgt nur nach vorgängiger Information des Kunden. Der Kunde sieht seine KI-Nutzung laufend in der App.

7 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von LevantiqOne für eigene geschäftliche Zwecke im vereinbarten Umfang. Sämtliche Rechte an der Plattform, ihren Komponenten und Weiterentwicklungen verbleiben bei Levantiq. An den Daten des Kunden erwirbt Levantiq keine Rechte über die Vertragserfüllung hinaus.

8 Support

Der Support ist per E-Mail über support@levantiq.ch erreichbar.

9 Zulässige Nutzung

Der Kunde nutzt LevantiqOne ausschliesslich rechtmässig. Untersagt sind insbesondere: (a) der Versand unaufgeforderter Massenkommunikation (Spam) über die Plattform oder angebundene Kanäle; (b) die Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlichen Vorschriften; (c) der Weiterverkauf, die Vermietung oder die Unterlizenzierung der Plattform; (d) die Umgehung technischer Beschränkungen sowie Handlungen, welche die Stabilität oder Sicherheit der Plattform gefährden. Bei schwerwiegenden oder andauernden Verstössen kann Levantiq den Zugang nach vorheriger Ankündigung – in dringenden Fällen sofort – sperren.

Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit seiner Eingaben, Aufträge und Freigaben verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Übermittlung und Verwendung der eingegebenen Daten sowie zu den beauftragten Handlungen berechtigt ist. Er prüft KI-Ergebnisse vor massgeblicher Verwendung und legt die zulässigen automatischen Aktionen in seinen Einstellungen und Aufträgen fest.

Levi Work führt Aktionen im Namen und auf Auftrag des Nutzers aus. Solche Aktionen können gegenüber Dritten verbindliche Erklärungen oder kostenpflichtige Bestellungen umfassen. Der Nutzer muss den Auftrag und seine Grenzen, insbesondere Empfänger, Leistungsumfang und allfällige Kosten, eindeutig festlegen. Der Kunde trägt die Folgen fehlerhafter oder unberechtigter Eingaben, Aufträge und Freigaben, soweit sie seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind. Die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten von Levantiq sowie die Haftungsregelung in Ziffer 12 bleiben unberührt.

E-Mails werden nur dann automatisch versandt, wenn die Empfängeradresse oder deren Domain vom Nutzer in den Einstellungen für den automatischen Versand freigegeben wurde. Für andere Empfänger werden ausschliesslich Entwürfe erstellt. Der Nutzer ist für die sorgfältige Einrichtung und laufende Überprüfung dieser Freigaben verantwortlich.

10 Daten und Datenschutz

Die Daten des Kunden bleiben in seinem Eigentum. Kundendaten werden weder zum Training von KI-Modellen noch für andere eigene Zwecke von Levantiq (namentlich Analysen, Benchmarking oder Produktverbesserung) verwendet. Levantiq bearbeitet Personendaten als Auftragsbearbeiterin nach Schweizer Datenschutzrecht (DSG) und, soweit anwendbar, nach DSGVO; Einzelheiten regelt Anhang 1 (Auftragsbearbeitung), der integrierender Bestandteil dieses Vertrags ist.

Bei Vertragsende stellt Levantiq dem Kunden seine Daten während 30 Tagen in einem gängigen Format zum Export bereit. Danach löscht Levantiq sämtliche Kundendaten innert 30 Tagen unwiderruflich; Sicherungskopien werden spätestens mit Ablauf des regulären Backup-Zyklus von höchstens 30 weiteren Tagen überschrieben bzw. gelöscht. Auf Verlangen bestätigt Levantiq die Löschung schriftlich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.

Der Kunde kann über support@levantiq.ch die Löschung seiner Daten verlangen. Levantiq bearbeitet die Anfrage manuell und löscht die betreffenden Daten im aktiven System innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Löschanfrage; die zugehörigen Backup-Kopien werden spätestens innerhalb von 90 Tagen ab Eingang derselben Anfrage gelöscht bzw. überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten. Verlangt der Kunde während der Exportfrist ausdrücklich die Löschung, geht diese Weisung für die betroffenen Daten der weiteren Exportbereitstellung vor. Die Löschung ersetzt keine Kündigung des Abonnements.

Für Personendaten, die Levantiq als Verantwortliche bearbeitet (namentlich Konto- und Rechnungsdaten), gilt die online publizierte Datenschutzerklärung.

11 Laufzeit Kündigung und Sperrung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn mit einer Frist von 30 Tagen, Levantiq mit einer Frist von drei Monaten, je auf ein Monatsende kündigen; die Kündigung ist schriftlich, per E-Mail oder direkt in der App möglich.

Vorbehalten bleibt die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, namentlich bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und angemessener Nachfrist oder bei schwerwiegendem Verstoss gegen Ziffer 9. Bei Zahlungsverzug kann Levantiq den Zugang nach Mahnung mit Nachfrist bis zur Begleichung sperren; die Zahlungspflicht für die Sperrdauer bleibt bestehen.

12 Verfügbarkeit Datensicherung und Haftung

Levantiq betreibt LevantiqOne mit grosser Sorgfalt, kann aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren. Levantiq erstellt tägliche Sicherungen der Kundendaten; im Fall eines Datenverlusts erfolgt die Wiederherstellung auf den Stand der letzten verfügbaren Sicherung. Ergebnisse von KI-Funktionen können Fehler enthalten; der Kunde prüft sie vor massgeblicher Verwendung. Die Haftung von Levantiq ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Personenschäden gilt keine Beschränkung.

13 Anpassungen

Levantiq kann Leistungsumfang und Preise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anpassen; die Ankündigung erfolgt per E-Mail oder in der App. Im Fall einer Preiserhöhung oder einer wesentlichen Einschränkung des Leistungsumfangs kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens ausserordentlich kündigen.

14 Schlussbestimmungen

Levantiq kann diesen Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder Unternehmensnachfolge auf eine Rechtsnachfolgerin übertragen; der Kunde wird darüber informiert. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende wirksame Regelung.

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Anhang 1 zur Auftragsbearbeitung

Anhang zu den AGB für LevantiqOne Self Service nach Art. 9 DSG und, soweit anwendbar, Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden («Verantwortlicher») und der Levantiq AG, Feldpark 17, 6300 Zug («Auftragsbearbeiterin» / «Levantiq»). Dieser Anhang ist integrierender Bestandteil des Nutzungsvertrags und wird zusammen mit den AGB im Onboarding akzeptiert.

1 Gegenstand Dauer und Weisungsbindung

Levantiq bearbeitet Personendaten im Auftrag des Kunden ausschliesslich zur Erbringung der Leistungen gemäss Nutzungsvertrag und nur nach dessen dokumentierten Weisungen. Die Nutzung der Plattform durch den Kunden gilt als Weisung. Hält Levantiq eine Weisung für datenschutzwidrig, informiert sie den Kunden. Dieser Anhang gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags.

2 Art der Daten betroffene Personen Zweck

Gegenstand sind die vom Kunden in LevantiqOne eingebrachten oder über angebundene Kanäle erfassten Daten, namentlich Kontakt- und Kundendaten, Kommunikationsinhalte (E-Mails, Nachrichten, Gesprächsaufzeichnungen und Transkripte), Projekt-, Aufgaben- und Zeitdaten, Dokumente sowie Nutzerdaten der Mitarbeitenden des Kunden. Betroffene Personen sind insbesondere Kunden, Kontaktpersonen, Mitarbeitende und Geschäftspartner des Kunden. Zweck ist der Betrieb der Plattform einschliesslich der KI-Funktionen gemäss Nutzungsvertrag.

3 Pflichten von Levantiq

Levantiq (a) stellt sicher, dass alle mit der Bearbeitung betrauten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind; (b) trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen gemäss Ziffer 6; (c) verwendet Kundendaten weder zum Training von KI-Modellen noch für andere eigene Zwecke; (d) unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Begehren betroffener Personen sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Behördenkontakten; (e) meldet dem Kunden Verletzungen der Datensicherheit, die dessen Personendaten betreffen, unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens innert 48 Stunden, mit den verfügbaren Angaben zu Art, Umfang, Folgen und Massnahmen; (f) informiert den Kunden – soweit gesetzlich zulässig – über behördliche Herausgabeverlangen und beschränkt eine allfällige Herausgabe auf das rechtlich Gebotene.

4 Datenstandort und Auslandsübermittlung

Die Applikation, Datenbank, Dateien und Sicherungskopien von LevantiqOne werden vollständig bei Infomaniak in Rechenzentren in der Schweiz betrieben bzw. gespeichert. Im Abonnement «Cloud · Basic» erfolgt die LLM-Verarbeitung über OpenRouter und Microsoft Azure innerhalb der Europäischen Union. Im Abonnement «Cloud · 100% Swiss» erfolgt auch die LLM-Verarbeitung bei Infomaniak in der Schweiz.

Für beide Abonnemente gilt auf Ebene der eingesetzten LLM-Dienste Zero Data Retention: Ein- und Ausgaben werden dort nicht über die Leistungserbringung hinaus gespeichert. Die Anbieter sind vertraglich verpflichtet, diese Daten weder zum Training von KI-Modellen noch für andere eigene Zwecke zu verwenden. Davon zu unterscheiden ist die Speicherung in LevantiqOne: Eingaben und Ergebnisse werden als Kundendaten im System bei Infomaniak gespeichert und unterliegen den vereinbarten Löschfristen.

Die konkreten Anbieter und Bearbeitungsstaaten richten sich nach der Anbieterliste. Übermittlungen in Staaten ohne angemessenen Datenschutz erfolgen nur auf Grundlage geeigneter Garantien, namentlich anerkannter Standardvertragsklauseln. Die vereinbarten Standorte der LLM-Verarbeitung bleiben verbindlich.

5 Unterauftragsbearbeiter

Der Kunde ermächtigt Levantiq, für den Betrieb der Plattform Unterauftragsbearbeiter beizuziehen. Levantiq verpflichtet diese auf mindestens gleichwertige Datenschutzpflichten und bleibt für deren Leistungen vollumfänglich verantwortlich. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind dies:

Levantiq informiert über beabsichtigte Änderungen der Unterauftragsbearbeiter vorgängig per E-Mail oder in der App. Der Kunde kann innert 30 Tagen aus begründetem Anlass widersprechen; kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, kann der Kunde den Nutzungsvertrag auf den Zeitpunkt der Änderung ausserordentlich kündigen.

6 Technische und organisatorische Massnahmen TOM

Verschlüsselung der Daten bei Übertragung und Speicherung · Mandantentrennung · Zugriff nach dem Need-to-know-Prinzip mit personalisierten Konten, Rollenkonzept und Protokollierung · Zero Data Retention bei den LLM-Diensten; Speicherung von Eingaben und Ergebnissen als Kundendaten im System; keine zusätzliche Speicherung dieser Inhalte in technischen Logs oder Traces über die Leistungserbringung hinaus · tägliche Sicherungen · Schulung und Vertraulichkeitsverpflichtung der Mitarbeitenden · Incident-Response-Prozess mit Kundeninformation innert 48 Stunden. Die vollständige TOM-Beschreibung wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

7 Auskunft und Nachweis

Levantiq weist die Einhaltung dieses Anhangs nach durch Dokumentation und TOM-Beschreibung, vorhandene Zertifikate und Prüfberichte – auch der Unterauftragsbearbeiter – sowie Auskünfte auf begründete Anfrage. Reicht dies im Einzelfall nachweislich nicht aus, kann der Kunde höchstens einmal jährlich sowie bei begründetem Anlass eine Prüfung durch eine zur Verschwiegenheit verpflichtete Fachperson durchführen lassen; Geschäftsgeheimnisse und Daten anderer Kunden bleiben geschützt.

8 Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Nutzungsvertrags stellt Levantiq die Kundendaten während 30 Tagen zum Export bereit (Ziffer 10 Nutzungsvertrag). Danach löscht Levantiq sämtliche Kundendaten innert 30 Tagen unwiderruflich; Sicherungskopien werden spätestens mit Ablauf des regulären Backup-Zyklus von höchstens 30 weiteren Tagen überschrieben bzw. gelöscht. Auf Verlangen bestätigt Levantiq die Löschung schriftlich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.

Der Kunde kann über support@levantiq.ch die Löschung seiner Daten verlangen. Levantiq bearbeitet die Anfrage manuell und löscht die betreffenden Daten im aktiven System innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Löschanfrage; die zugehörigen Backup-Kopien werden spätestens innerhalb von 90 Tagen ab Eingang derselben Anfrage gelöscht bzw. überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten. Verlangt der Kunde während der Exportfrist ausdrücklich die Löschung, geht diese Weisung für die betroffenen Daten der weiteren Exportbereitstellung vor. Die Löschung ersetzt keine Kündigung des Abonnements.

9 Haftung Recht und Gerichtsstand

Die Haftung richtet sich nach dem Nutzungsvertrag. Es gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand gemäss Nutzungsvertrag.